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   OLG Bremen, 25.03.2021 - 4 UF 25/21   

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https://dejure.org/2021,6962
OLG Bremen, 25.03.2021 - 4 UF 25/21 (https://dejure.org/2021,6962)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25.03.2021 - 4 UF 25/21 (https://dejure.org/2021,6962)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25. März 2021 - 4 UF 25/21 (https://dejure.org/2021,6962)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1160
  • MDR 2021, 835
  • FamRZ 2021, 1140
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11

    Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer

    Auszug aus OLG Bremen, 25.03.2021 - 4 UF 25/21
    Für die Fälle einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung hat der BGH entschieden, dass die Fristversäumung auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet ist, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (vgl. BGH, Beschluss vom 24.01.2018, XII ZB 534/17, juris; BGH, Beschluss vom 13.06.2012, XII ZB 592/11 juris; BGH, Beschluss vom 18.12.2013, XII ZB 38/13, juris; BGH, Beschluss vom 12.01.2012, V ZB 198/11, juris).
  • BGH, 12.01.2012 - V ZB 198/11

    Wiedereinsetzung: Rechtsirrtum wegen inhaltlich unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus OLG Bremen, 25.03.2021 - 4 UF 25/21
    Für die Fälle einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung hat der BGH entschieden, dass die Fristversäumung auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet ist, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (vgl. BGH, Beschluss vom 24.01.2018, XII ZB 534/17, juris; BGH, Beschluss vom 13.06.2012, XII ZB 592/11 juris; BGH, Beschluss vom 18.12.2013, XII ZB 38/13, juris; BGH, Beschluss vom 12.01.2012, V ZB 198/11, juris).
  • BGH, 24.01.2018 - XII ZB 534/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung einer Rechtsmittelfrist bei

    Auszug aus OLG Bremen, 25.03.2021 - 4 UF 25/21
    Für die Fälle einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung hat der BGH entschieden, dass die Fristversäumung auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet ist, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (vgl. BGH, Beschluss vom 24.01.2018, XII ZB 534/17, juris; BGH, Beschluss vom 13.06.2012, XII ZB 592/11 juris; BGH, Beschluss vom 18.12.2013, XII ZB 38/13, juris; BGH, Beschluss vom 12.01.2012, V ZB 198/11, juris).
  • BGH, 18.12.2013 - XII ZB 38/13

    Versäumnisbeschluss über die Zahlung von Kindesunterhalt: Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Bremen, 25.03.2021 - 4 UF 25/21
    Für die Fälle einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung hat der BGH entschieden, dass die Fristversäumung auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet ist, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (vgl. BGH, Beschluss vom 24.01.2018, XII ZB 534/17, juris; BGH, Beschluss vom 13.06.2012, XII ZB 592/11 juris; BGH, Beschluss vom 18.12.2013, XII ZB 38/13, juris; BGH, Beschluss vom 12.01.2012, V ZB 198/11, juris).
  • OLG Dresden, 07.04.2014 - 22 UF 168/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist im

    Auszug aus OLG Bremen, 25.03.2021 - 4 UF 25/21
    Denn die gesetzlich geregelte Beschwerdefrist steht weder zur Disposition des Gerichts noch der Beteiligten (OLG Bremen, Beschluss vom 10.12.2019, 5 UF 109/19; OLG Dresden, Beschluss vom 7.4.2014, 22 UF 168/14 - juris Rn 19; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 20. Aufl., § 39 Rn. 14, m.w.N.).
  • BGH, 19.04.2023 - IV ZB 23/22

    Bewilligung eines Verkaufs von Nachlassgegenständen im Rahmen einer noch nicht

    Die fehlende Ursächlichkeit der fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung folgt hier zudem daraus, dass sich schon aus dem Tenor wie auch aus der Begründung des Beschlusses des Nachlassgerichts ergibt, dass es sich lediglich um eine Zwischenentscheidung handelt, die nicht der regelmäßigen einmonatigen Beschwerdefrist gegen erstinstanzliche Endentscheidungen (§ 63 Abs. 1 FamFG in Verbindung mit § 58 Abs. 1 FamFG) unterliegt (zur entscheidenden Bedeutung des Entscheidungsgegenstands hinsichtlich der Verneinung der Kausalität einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung für die Versäumung einer Frist bei anwaltlicher Vertretung vgl. OLG Nürnberg NJW 2022, 1182 Rn. 17; OLG Bremen NJW-RR 2021, 1160 Rn. 12; OLG Saarbrücken FamRZ 2013, 1155 [juris Rn. 13]).
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